Brandbrief

Wer kontrolliert noch den Staat? – Offener Brandbrief zu Demokratie, Finanzen und Rechtsstaat

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Bürger der Bundesrepublik Deutschland wende ich mich mit dieser Beschwerde an Sie, weil ich den Eindruck habe, dass zentrale Grundsätze der freiheitlich‑demokratischen Grundordnung zwar rhetorisch beschworen, faktisch aber durch eine Kombination aus irreführender Wahlkampfrhetorik, haushaltspolitischer Intransparenz und struktureller Überforderung der öffentlichen Hand ausgehöhlt werden. Die folgenden Punkte betreffen unmittelbar meine Stellung als Wahlbürger und Grundrechtsträger.​

1. Irreführende Wahlversprechen und demokratische Willensbildung

Der amtierende Bundeskanzler Friedrich Merz hat im Wahlkampf und in öffentlichen Auftritten mehrfach zentrale Zusagen gemacht, die inzwischen in wesentlichen Punkten gebrochen oder ins Gegenteil verkehrt wurden:

  • Zusage, die Schuldenbremse nicht anzutasten; faktisch wurde sie – wenn auch in rechtlich formalisierten Konstruktionen – in einer Weise flexibilisiert, die wesensmäßig einer Abkehr von der ursprünglichen Bindung nahekommt.​
  • Aussage „Links ist vorbei“, verbunden mit der Ankündigung eines klar bürgerlich‑konservativen Kurses; tatsächlich wurden zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die in ihrer materiellen Wirkung klar linkspolitische bzw. ausgabenexpansive Zielsetzungen verfolgen (erweiterte Sozialausgaben, Förderprogramme, Verschiebung von Prioritäten zulasten von Konsolidierung und Entlastung).​
  • Bekenntnis, der Staat müsse „mit dem Geld auskommen, das er einnimmt“; gleichzeitig werden fortlaufend neue Ausgabenprogramme beschlossen, während strukturelle Konsolidierungsschritte ausbleiben und Verschiebungen in Sondervermögen bzw. kreditähnliche Konstruktionen vorgenommen werden.​

Nach herrschender Auffassung ist § 108a StGB („Wählertäuschung“) auf allgemeine Wahlversprechen nicht anwendbar; er erfasst nur Täuschungen unmittelbar bei der Stimmabgabe, nicht in der vorgelagerten Willensbildungsphase. Faktenchecks und juristische Stellungnahmen haben deshalb zu Recht festgestellt, dass falsche oder gebrochene Wahlversprechen von Herrn Merz „nicht strafbar“ im Sinne des § 108a StGB sind.​

Aus Sicht des Grundgesetzes bleibt aber festzuhalten: Die freie und gleiche Wahl (Art. 38 GG) setzt voraus, dass die Willensbildung der Bürger nicht systematisch durch objektiv unzutreffende oder grob irreführende Kernaussagen verzerrt wird. Wenn zentrale Wahlversprechen – Schuldenbremse, Haushaltsdisziplin, klare politische Verortung – kurz nach der Wahl in ihr Gegenteil verkehrt oder faktisch entkernt werden, berührt dies den Kerngehalt demokratischer Legitimation, auch wenn der strafrechtliche Tatbestand der Wählertäuschung formal nicht erfüllt ist.​

Ich ersuche daher:

  • um verfassungsrechtliche Prüfung, ob und inwieweit systematisch irreführende Wahlkernbotschaften als Verletzung der Wahlrechtsgrundsätze und des Demokratieprinzips zu qualifizieren sind,
  • und um politische Konsequenzen in Form verstärkter Rechenschaftspflichten (z.B. verpflichtende Legislatur‑Bilanzen zu Schlüsselversprechen im Deutschen Bundestag).

2. Haushaltslage, Schuldenbremse und staatliche Kernaufgaben

Nach verschiedenen wirtschafts‑ und kommunalpolitischen Berichten stehen viele Städte, Gemeinden und Landkreise unter massiven finanziellen Druck, bis hin zur faktischen Handlungsunfähigkeit. Gleichzeitig fließen erhebliche Milliardenbeträge in außen‑ und sicherheitspolitische Projekte, insbesondere in die Unterstützung der Ukraine. Zusätzlich werden neue Programme aus Sondervermögen und kreditähnlichen Konstruktionen finanziert.​

Hinzu kommen Schätzungen, wonach der Bund allein bei laufenden Ausgaben – ohne auskömmliche Investitionsbudgets – täglich Defizite im zweistelligen Millionenbereich akkumuliert; in der öffentlichen Debatte werden Größenordnungen von etwa 80 Millionen Euro täglichem Defizit genannt, die auf eine strukturelle Unterdeckung hinweisen. Unabhängig vom exakten Betrag steht fest, dass:​

  • die Schuldenbremse in ihrer ursprünglichen Intention (strikte, konjunkturbereinigte Begrenzung der Neuverschuldung) durch diverse Ausnahmen, Sondervermögen und Umlenkungen faktisch ausgehöhlt wird,​
  • und dass der Staat – insbesondere auf der kommunalen Ebene – zunehmend Schwierigkeiten hat, seine verfassungsrechtlich gebotenen Kernaufgaben (Infrastruktur, Daseinsvorsorge, öffentliche Sicherheit) zuverlässig zu erfüllen.​

Aus Sicht eines Bürgers, der auf funktionierende Infrastruktur, Sicherheit und zuverlässige Grundversorgung angewiesen ist, stellt sich die Frage, ob diese Politik noch mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Pflicht des Staates zur Gewährleistung einer funktionsfähigen Verwaltung und Daseinsvorsorge vereinbar ist (Art. 20 GG, Sozialstaatsprinzip).​

Ich ersuche daher:

  • um eine unabhängige verfassungsrechtliche Bewertung der derzeitigen Praxis, Ausgaben über Sondervermögen und ähnlich gelagerte Konstruktionen an der Schuldenbremse vorbei zu finanzieren,
  • und um eine Untersuchung, ob die Verschiebung von Haushaltsmitteln zulasten der kommunalen und innerstaatlichen Grundversorgung mit der staatlichen Schutzpflicht gegenüber den Bürgern vereinbar ist.

3. Strukturelle Kontrolle, Medien und Machtkonzentration

Hinzu kommt der Eindruck, dass die institutionellen Kontrollmechanismen, die die freiheitlich‑demokratische Grundordnung absichern sollen, in wesentlichen Bereichen von denselben parteipolitischen Netzwerken geprägt sind, die die aktuelle Politik verantworten. Dies betrifft:

  • die Exekutive und große Teile der höheren Verwaltung,
  • die Mehrheiten in den Parlamenten,
  • und weite Teile des öffentlich‑rechtlichen Rundfunks, der über Rundfunkräte und Gremien de facto stark parteipolitisch besetzt ist.​

Formal bleiben Gerichte, unabhängige Behörden und Medien frei; in der praktischen Wahrnehmung eines Bürgers entsteht jedoch das Bild eines Systems, in dem sich politische Eliten zum Teil wechselseitig absichern und kritische Fragen – etwa zu gebrochenen Wahlversprechen, zur Schuldenbremse oder zur Prioritätensetzung bei Ausgaben – nicht mit der notwendigen Schärfe stellen. Dies untergräbt Vertrauen in die tatsächliche Wirksamkeit der im Grundgesetz vorgesehenen Checks and Balances.​

Ich ersuche daher:

  • um Stärkung der institutionellen Unabhängigkeit des öffentlich‑rechtlichen Rundfunks (z.B. Gremienreform, Begrenzung parteipolitischer Einflussnahme),
  • und um eine ernsthafte parlamentarische und ggf. verfassungsgerichtliche Debatte darüber, ob die faktische Verschmelzung von Parteiführungen, Regierungsämtern und öffentlich‑rechtlichen Schlüsselpositionen noch mit dem Geist der freiheitlich‑demokratischen Grundordnung vereinbar ist.

4. Persönliche Betroffenheit und Schutzinteresse

Als Bürger dieses Staates bin ich von den beschriebenen Entwicklungen unmittelbar betroffen:

  • Ich habe unter Wahlversprechen gewählt, die in zentralen Punkten gebrochen wurden;
  • ich lebe in einem Umfeld, in dem kommunale Leistungen, Infrastruktur und staatliche Präsenz erkennbar unterfinanziert sind;​
  • und ich muss zur Kenntnis nehmen, dass zentrale politische Entscheidungen – etwa Milliardenaufwendungen im Ausland – getroffen werden, während im Inneren von „kein Geld“ die Rede ist.

Dies erzeugt ein real empfundenes Bedrohungsgefühl: nicht im Sinne politischer Verfolgung, sondern im Sinne einer schleichenden Entkernung der staatlichen Fähigkeit, seine Kernaufgaben mir gegenüber zu erfüllen. Der Staat ist an das Grundgesetz gebunden – nicht umgekehrt. Wenn seine Organe diese Bindung faktisch relativieren, indem sie demokratische Legitimation via Wahlversprechen gewinnen und dann gegenteilig handeln, ohne ernsthafte Rechenschaft abzulegen, ist das aus Bürgersicht eine Gefährdung der freiheitlich‑demokratischen Grundordnung, auch ohne formalen Verfassungsbruch.​

Bitte um Prüfung und Antwort

Ich bitte Sie daher,

  1. die genannten Punkte – insbesondere die systematische Diskrepanz zwischen Wahlversprechen und Regierungspraxis, die haushaltspolitische Umgangsweise mit der Schuldenbremse und die Auswirkungen auf die staatliche Aufgabenerfüllung – rechtlich und politisch zu prüfen;
  2. mir mitzuteilen, welche konkreten Schritte Sie zu unternehmen gedenken, um
    • Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf Wahlversprechen zu stärken,
    • die Einhaltung der Schuldenbremse und eine nachhaltige Haushaltsführung sicherzustellen,
    • und das Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der Kontrollinstitutionen (Gerichte, Parlamente, Medien) zu sichern oder wiederherzustellen.

Ich bitte um eine schriftliche, inhaltlich substantielle Antwort innerhalb einer angemessenen Frist.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Colverson, 7. Januar 2026

 

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