Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1 Gültigkeit der Bedingungen

 

Für alle Rechtsgeschäfte mit uns sind die folgenden Bestimmungen maßgebend,

insbesondere sind die Bedingungen Bestandteil aller Angebote für Beratungen.

 

Entgegenstehende Einkaufsbedingungen werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

 

Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unsere Verträge nicht unbedingt der Schriftform bedürfen, sondern auch mündlich zustande kommen können. Im Weiteren verweisen wir auf die Rechtsgrundlagen der §§ 433 und 631 BGB in Verbindung mit § 116 ff. BGB.

 

§ 3 Angebote und Auftragsbestätigungen

 

Unsere Angebote sind freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Mandant acht Wochen lang gebunden. Der Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von uns entweder mündlich oder schriftlich bestätigt wird, oder durch Vorlage von in Auftrag gegebenen Arbeitsergebnissen Bestätigung erfährt. Eine schriftliche Bestätigung der Mandate durch uns ist nicht erforderlich (vgl. Abs. 1). Der Mandant kann unseren Leistungen jedoch - nach Vorlage der Ergebnisse - innerhalb von 6 Werktagen schriftlich (per eingeschriebenem Brief) widersprechen. Im anderen Falle gilt der Auftrag als erteilt und unsererseits als bestätigt (vgl. hierzu auch die Ausführung des § 346 ff. HGB.)

 

Angaben in Katalogen und Prospekten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

 

§ 4 Preise / Abrechnungseinheiten

 

Soweit eine längere Auftragsfrist als 4 Monate ab Vertragsabschluß vereinbart ist, werden die zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Preise berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO. Die Preise unserer Beratungstätigkeiten orientieren sich an der Ortsüblichkeit für beratende Freiberufler. Zu den Preisen kommt die MwSt in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

 

Hinweis zur Preisanpassung:

 

WISSENS-INSTITUT Coaching & Beratung behält sich eine angemessene Preisänderung für den Fall vor, dass nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. WISSENS-INSTITUT Coaching & Beratung weist dies auf Verlangen nach. Zur Vereinfachung der Zeiterfassung und der damit verbundenen Abrechnung wird insbesondere darauf aufmerksam gemacht, dass unsere Stunden-Beratungen (60 Minuten) in 4 Erfassungs- und Abrechnungseinheiten zu jeweils 15 Minuten aufgeteilt sind.

 

Jede angebrochene Beratungseinheit wird als volle Einheit zu 15 Minuten abgerechnet. Anders lautende Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt.

 

§ 5 Verpflichtung zur Leistung

 

Wir verweisen diesbezüglich auf den § 241 ff. BGB.

 

§ 6 Wechsel der Berater

 

Auch wenn mündlich und/oder schriftlich vereinbart wurde, dass ein bestimmter Berater seine Arbeit im Hause unserer Mandanten wahrnimmt, kann von uns jederzeit ein adäquater Partner zur Beratung abgestellt werden. Diese Änderung wird dem Mandanten zur Kenntnis gebracht. Eine Aufkündigung des Mandates gilt aus diesem Grunde als nicht anerkannt.

 

§ 7 Rabatte/Mengenkontingente

 

Die von uns durchgeführte Rabattierung orientiert sich grundsätzlich an den gesetzlichen Bestimmungen des Rabattgesetzes. Besondere Vergünstigungen und Vereinbarungen werden nur unter Vorbehalt des Widerrufes getroffen und begründen sich auf dem Umfang, der Zeitdauer und der zu Ende Führung eines Mandates.

 

§ 8 Vorauszahlungsvereinbarungen

 

In der Regel werden bei Beratungsleistungen Vorauszahlungen in Höhe von einem Drittel bis zur Hälfte bei Auftragserteilung, im Weiteren ein weiteres Drittel bzw. ein Viertel bei hälftiger Bearbeitung fällig gestellt. Ein letztes Drittel bzw. Viertel zum Abschluss der Auftragstätigkeit. Ein Recht auf Verzinsung der seitens des Mandanten geleisteten Vorauszahlung besteht grundsätzlich nicht.

 

§ 9 Lieferfristen, höhere Gewalt, Gefahrenübergang

 

Wir sind berechtigt, die Leistungen um die Dauer einer Behinderung aufzuschieben und, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von höherer Hand, Feuer, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik oder Aussperrung. Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger oder unterbliebener Leistung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

 

§ 10 Rücktrittsrecht

 

Die Annahme des Auftrages erfolgt unter der ausdrücklichen Bedingung, dass der Käufer kreditfähig ist. Bei mangelnder Kreditfähigkeit steht und das Recht zu, ganz oder teilweise von den eingegangenen Verpflichtungen zurückzutreten und ggf. Schadensersatz zu verlangen.

 

§ 11 Zahlungen

 

Alle Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung.  Zahlungen gelten mit Gutschrift auf unserem Konto als bewirkt. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung an. Diskont- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Mandanten. Die Gutschrift von Wechseln oder Schecks erfolgt stets vorbehaltlich der Einlösung mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen.

 

§ 12 Fremdleistungen

 

Im Falle des Bezuges von fremden Leistungen oder der Beauftragung von Subunternehmen sind die Entgelte und die daraus resultierenden Rechnungen sofort fällig gestellt (netto, ohne Abzüge).

Kontakt und Terminvereinbarung

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Josefsstr. 2
51789 Lindlar

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